Schwangerschaftsabbrüche
Adressen finden:
Abtreibungskliniken in Europa: Informationen und Adressliste über Abtreibungskliniken in Europa
Liste bundesweit: Bundesweite Liste von Ärzt*innen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen, die der Bundesärztekammer mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen.
Liste Hamburg: Informationen der Gesundheitsbehörde und Adressliste für Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs in Hamburg

Informationen der Gießener Ärztin Kristina Hänel:
Wir dokumentieren hier die Informationen, die die Gießener
Ärztin Kristina Hänel bisher auf ihrer Webseite zu
Schwangerschaftsabbrüchen für ihre Patient*innen zu Verfügung
gestellt hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 19.01.2021 ihre
Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für
rechtskräftig erklärt und ihre Revision abgewiesen. Nach Auffassung des
Gerichts verstößt sie aufgrund den auf ihrer Webseite zur
Verfügung gestellten Informationen gegen §219a.
Wir haben den Original-Text geringfügig angepasst und uns bemüht inklusivere Sprache zu verwenden:
Gesetzliche Voraussetzungen
Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland benötigen Sie entweder:
- eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach §219 StGB bzw. §7 SchKG anerkannten
Beratungsstelle oder
- eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen
Indikation nach §218StGB
Durchführung in unserer Praxis
Wir führen alle drei Methoden (medikamentös, chirurgisch mit örtlicher Betäubung, chirurgisch mit Vollnarkose)
des Schwangerschaftsabbruchs auf Kostenübernahme oder für Privatzahler*innen durch. Nur bei Vorliegen einer
ärztlichen Indikation werden die Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
Bei Ihrer Ankunft werden die Unterlagen auf Vollständigkeit
überprüft. Danach findet ein Aufnahmegespräch mit
der Arzthelferin oder Krankenschwester statt. Diese Kollegin
bleibt dann in der Regel Ihre Bezugsperson während
des gesamten weiteren Aufenthaltes. Im Anschluss findet das
Gespräch mit der Ärztin statt. Vor dem
Schwangerschaftsabbruch führt die Ärztin eine Tastuntersuchung
zur Bestimmung der Lage und Größe der Gebärmutter durch. Ebenso wird
eine Ultraschalluntersuchung gemacht, um das
Schwangerschaftsalter zu bestimmen.
Der weitere Verlauf unterscheidet sich beim medikamentösen und chirurgischen Abbruch.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Ein medikamentöser Abbruch ist in Deutschland nur bis zum 63.
Tag nach der letzten Regel möglich (entspricht
dem 49. Tag nach der Empfängnis). Das benutzte Medikament ist
ein künstliches Hormon (Mifepriston), das die Wirkung des
Hormons Progesteron blockiert. Progesteron ist entscheidend an
der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft
beteiligt. Für die medikamentöse Methode sind zwei Termine in
unserer Praxis erforderlich.
Beim ersten Besuch erfolgt die Untersuchung incl.
Ultraschall. Sollte die Fruchtblase noch nicht im
Ultraschall zu sehen sein, ist eine Bestimmung des
Schwangerschaftshormons-HCG im Blut erforderlich. Anschließend werden
drei Tabletten
des Medikamentes unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Oft
kommt es bereits am folgenden Tag zur Blutung. In drei Prozent der
Fälle wird das Schwangerschaftsgewebe ohne weitere Behandlung
in den nächsten beiden Tagen ausgestoßen. Auch in diesem Fall
ist ein zweiter Besuch zur Kontrolle erforderlich. Viele
Patient*innen spüren jedoch keine körperliche Veränderung.
Beim zweiten Besuch in der Praxis müssen Sie mit drei
bis vier Stunden Aufenthalt rechnen. Sie bekommen
mehrere Tabletten eines Medikamentes (Prostaglandin), das die
Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert. Bei
vielen Patient*innen kommt es zu Kontraktionen der Gebärmutter
und Blutungen setzen ein. Sollte es nach zwei bis drei Stunden nicht
zu einer Blutung gekommen sein, wird die Gabe Prostaglandin
wiederholt und eine Stunde später können Sie die Praxis in
aller Regel verlassen.
Bei vielen Patient*innen kommt es während des Aufenthaltes in
der Praxis zum Ausstoßen der Fruchtblase, aber bei
jeder vierten Patient*in setzen die Blutungen sogar erst nach
24 Stunden ein. Sollten Sie also nicht innerhalb der drei bis vier
Stunden die
Fruchtblase ausgestoßen haben, so ist das kein Grund zur
Beunruhigung.
Nebenwirkungen und Komplikationen
Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und
Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein
als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und
länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode. Bei einer weiter
bestehenden Schwangerschaft ist eine chirurgische Beendigung
des Abbruchs notwendig.
Gründe gegen die medikamentöse Methode:
- Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter)
- Unverträglichkeit von Prostaglandinen
- Allergie gegenüber Mifepriston
- Chronische Nebenniereninsuffizienz
- Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.)
- Leber- und Nierenversagen
Eine evtl. liegende Spirale muss entfernt werden.
Chirurgischer Schwangerschaftssabbruch
In der Regel geben wir ihnen ca. eine Stunde vor Beginn des
Eingriffs Medikamente, die die Gebärmutter
vorbereiten (Priming). Dadurch wird das Risiko, die
Gebärmutter beim Eingriff zu verletzen, verringert. Der chirurgische
Schwangerschaftsabbruch kann entweder unter lokaler Betäubung
oder mit Vollnarkose durchgeführt werden. Bei einer
örtlichen Betäubung wird das Betäubungsmittel in den Muttermund gegeben. Dies wird von vielen
Patient*innen gar nicht bemerkt, obwohl die Angst davor oft groß ist. Die Nerven am
Muttermund reagieren zwar auf Druck sehr empfindlich, aber nicht auf Berührung.
Die Vollnarkose wird durch einen Narkosearzt
durchgeführt, der an einem Tag pro Woche in unserer Praxis
anwesend ist. Die Narkosemittel werden über eine in die
Armvene gelegte Nadel gegeben. Kurz darauf werden Sie
müde und schlafen ein. Sie werden sich später nicht mehr an
den Eingriff erinnern können. Oft erinnern die Patient*innen
nicht einmal, dass Sie nach ca. 15 Minuten, wenn der Eingriff
beendet ist, selbständig in den Ruheraum gelaufen sind.
Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit
Dehnungsstäben geöffnet. Mit einem Plastikröhrchen wird
anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Dabei wird
auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt,
die normalerweise bei der Periode abblutet. Das Absaugen
dauert nur wenige Minuten. Am Ende zieht sich die Gebärmutter zusammen,
um die Blutung zu
stoppen, was in etwa dem Gefühl bei der Menstruation oder den
Nachwehen nach einer Geburt entspricht. Es folgt eine Kontrolle, ob die
Gebärmutter vollständig entleert ist. Auch das abgesaugte
Gewebe wird kontrolliert. Nach einer abschließenden
Ultraschalluntersuchung gehen Sie in
den Ruheraum.
Komplikationen
- Entzündungen der Unterleibsorgane
- Gewebereste, die zu verstärkten Blutungen oder auch zu
Entzündungen führen können. In seltenen Fällen muss
ein weiterer Eingriff erfolgen
- Allergische Reaktionen auf Medikamente
- Verletzungen der Gebärmutter oder des Gebärmutter-
halses sowie angrenzender Gewebe
Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins Krankenhaus erforderlich sein.
Begleitpersonen
Oft ist es hilfreich, eine Begleitperson zum Abbruch
mitzubringen. Partner*innen oder andere Begleitpersonen wie
Freund*innen oder Verwandte sind bei uns herzlich willkommen.
Sollte ein Schwangerschaftsabbruch in örtlicher Betäubung gemacht
werden, ist es auch möglich, sich beim Abbruch in den
Behandlungsraum begleiten zu lassen. Ansonsten kann die Begleitperson in
der Regel im
Ruheraum bei Ihnen sein.
Nach dem Abbruch
Bevor Sie die Praxis verlassen, erhalten Sie von uns
ausführliche Informationen, wie Sie sich in den nächsten
Tagen verhalten sollen. Bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff
sollten Sie nicht selbst Auto fahren. Sie bekommen eine Telefonnummer
von uns,
unter der sie jederzeit auch außerhalb der Sprechstunden
jemanden erreichen können.
Eine Nachuntersuchung bei Ihrer Ärzt*in oder in unserer Praxis
ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch
erforderlich. (Beim Medikamentösen Abbruch zwischen dem 10.
und 14. Tag nach Mifegyne-Einnahme). Nur dann kann gewährleistet werden,
dass der
Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile
für Sie entstehen.
Verhütung
Der erste Eisprung nach dem Abbruch findet nach ca. zwei bis
vier Wochen statt. Dementsprechend setzt die
nächste Regelblutung nach vier bis sechs Wochen ein. Da Sie
direkt nach dem Abbruch wieder empfängnisbereit sind, sollte die Frage
der
anschließenden Verhütung geklärt sein. Bitte besprechen Sie
dieses Thema mit Ihrer Ärzt*in. Zur Unterstützung der
Gebärmutterrückbildung
ist es möglich, direkt mit der Pille zu beginnen. Dies wird
aus medizinischen Gründen für den medikamentösen Abbruch empfohlen.
Essen und Trinken, Medikamente
2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige
Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden.
Sollten Sie andere Blutverdünnende Medikamente nehmen oder
eine Blutgerinnungsstörung haben, besprechen Sie bitte mit uns vorab das
weitere
Vorgehen.
Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen,
aber nicht später als zwei Stunden vorher.
Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose dürfen Sie 6
Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder
rauchen. (Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall könnte
säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen!) Bis 1 Stde. vor dem
Termin können Sie
klare Flüssigkeit (ohne Milch und Zucker) zu sich nehmen.
Was müssen Sie mitbringen?
- Beratungsbescheinigung über die nach §219StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach §218StGB
- Blutgruppennachweis
- Versichertenkarte
- Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
- Überweisungsschein der Gynäkolog*in
Sie sollten bequeme Kleidung tragen sowie Hygienebinden, Socken und ein Badehandtuch für Ihren Aufenthalt im
Ruheraum mitbringen."
Quelle